Teilhabe­leistungen

Was bieten wir | Teilhabeleistungen

Etwas mit den eigenen Händen erschaffen, ist ein wunderbares Gefühl. Die Neustrelitzer Werkstätten (WfbM anerkannt nach §225 SGB IX) sind eine Einrichtung des IDA & Freunde e.V.. An den fünf Standorten der Werkstätten unterstützen wir Menschen mit Handicap dabei, am Arbeitsleben teilhaben zu können oder helfen ihnen mit unseren Rehadienstleistungen dabei, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Unsere Ziele | Das wollen wir erreichen

Die Neustrelitzer Werkstätten sind offen für alle Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können und bei denen Leistungen durch den zuständigen Kostenträger gewährt sind.

 

Teilhabe am Arbeitsleben

Ziel ist es, Menschen mit einem Handicap ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Einrichtungen fördern zudem den Übergang geeigneter Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit

Den bei uns beschäftigten Menschen wird ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und sich ihren persönlichen Zielen entsprechend entfalten zu können.

 

Bildung und Beschäftigung

Den von uns betreuten Menschen wird eine individuell zugeschnittene, berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einem unserer Arbeitsbereiche angeboten, die ihren Möglichkeiten, ihren Fähigkeiten und ihren Zielen entspricht.

 

Ein Arbeitsplatz in den Werkstätten

Falls eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht erreicht werden kann, bieten wir einen Arbeitsplatz in einer der Werkstätten an. Die Gestaltung dieses Arbeitsplatzes wird auf die Bedürfnisse des Behinderten abgestimmt und orientiert sich so weit wie möglich an den Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Über uns | Unterstützte Personen in unserem Einzugsgebiet

Die Neustrelitzer Werkstätten stehen allen behinderten Menschen im Sinne des § 136 Abs. 1 SGB IX offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an geeigneten Maßnahmen wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Die Werkstätten sind daher eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie helfen bei geeigneter Leistungsfähigkeit bei der Eingliederung in das Arbeitsleben. Aufgenommen werden Menschen mit einem Handicap im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, bei denen kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegt.

Im Zuge der Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 entstand der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die relevanten Teile des Landkreises bilden den Einzugsbereich der Neustrelitzer Werkstätten. Nach Antragstellung beim jeweiligen Kostenträger und durch Zustimmung des Fachausschusses erfolgt die Aufnahme.

Über uns | Plätze/ Betreuungskapazität

In der Werkstatt befinden sich 180 Plätze im Arbeitsbereich (AB), 20 Plätze im Berufsbildungsbereich (BBB) und 15 Plätze in der Tagesgruppe (Förderung).

Organisation und Struktur
der Werkstatt

Nach Kostenzusage des entsprechenden Kostenträgers erfolgt die Aufnahme in die Neustrelitzer Werkstätten. In der Regel erfolgt die Aufnahme zunächst in das Eingangsverfahren, welches drei Monate dauert. Es kann auf eine Dauer von bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn im Eingangsverfahren festgestellt wird, dass eine kürzere Dauer ausreichend ist.

Anschließend folgt der Berufsbildungsbereich mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten. Wurde die Berufsbildungsmaßnahme erfolgreich absolviert, werden die Beschäftigten in den Arbeitsbereich der Neustrelitzer Werkstätten aufgenommen.

Im Eingangsverfahren wird, unter Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen und Informationen, insbesondere von Vorgutachten, einzelfallbezogen festgestellt,

  • ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
  • welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen und
  • welche Bereiche und Arbeitsfelder der WfbM in Betracht kommen.

Erhält der Teilnehmer durch den zuständigen Kostenträger eine Kostenzusage, wird ein Werkstattvertrag für das Eingangsverfahren abgeschlossen. Der formale Inhalt und aufgeführte Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden erläutert und unterzeichnet.

(EV = nähere Erläuterungen im Fachkonzept)

Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes

  • die persönliche Entwicklung der Teilnehmer zu verbessern
  • ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig und fortschreitend zu entwickeln und sie
  • auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. (BBB = nähere Erläuterungen im Fachkonzept)

Im Arbeitsbereich sollen Arbeitsfelder angeboten werden, die der Wirtschaftsstruktur der Region und den beruflichen Vorerfahrungen Rechnung tragen und die stark differenzierte Leistungsfähigkeit der einzelnen behinderten Menschen berücksichtigen. Dabei ist davon auszugehen, dass es keine Arbeiten gibt, die für geistig und seelisch behinderte Menschen besonders oder auch gar nicht geeignet sind.

Es soll eine möglichst breite Palette angeboten werden, die von einfachsten Tätigkeiten bis zu anspruchsvollen Aufgaben mit höherem Schwierigkeitsgrad reichen.

Die Tätigkeit im Arbeitsbereich bildet eine tief gegliederte Struktur von Beschäftigungen aus produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe.

Bedingt durch die vorhandene Wirtschaftsstruktur und die Art und Schwere der Behinderungen (hoher Anteil schwerst- und mehrfachbehinderter Menschen) ist es erforderlich, differenzierte Arbeiten mit einfacheren oder einfachsten Teilschritten zur Verfügung zu stellen.

Gegenwärtig können folgende Arbeitsbereiche angeboten werden:

  • Holz Werkstatt
  • Küche
  • Hauswirtschaft
  • Kreativ Werkstatt
  • Schneiderei
  • Metall Werkstatt
  • Landschaftspflege
  • Landschaftspflege im Tiergarten
  • Landschaftsgestaltung
  • Verpackung
  • Montage
  • Tiergartengaststätte
  • Schloßgärtnerei
  • Berufsbildung
  • Förderung

Im Wesentlichen wird die Arbeit in gemischten Gruppen von starken und schwächeren behinderten Menschen durchgeführt. Innerhalb der Gruppen muss es differenzierte, auf den Einzelnen abgestimmte Arbeitsangebote geben, so dass jeder optimal gefördert werden kann. Dabei sind insbesondere behinderungsbedingte Schwankungen und damit verbundene Veränderungen in der Leistungsfähigkeit des behinderten Mitarbeiters zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Übergang geeigneter behinderter Mitarbeiter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Personal | Personelle Besetzung
der Werkstatt (§ 9 WVO)

Sie wird durch einen Werkstattleiter geführt. Ihm sind ein Produktionsleiter, zwei Sozialarbeiter und die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung unterstellt. Diese erfüllen die individuelle Förderung entsprechend den Bedürfnissen der Beschäftigten im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich.

Der Personalschlüssel in den Arbeitsgruppen regelt sich nach dem in der Werkstättenverordnung angegebenen Schlüssel. Die Gruppenleiter sind Mitarbeiter mit einer handwerklichen bzw. pädagogischen Qualifikation. Alle Gruppenleiter absolvieren die Ausbildung als „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ (sonderpädagogische Zusatzausbildung/ SPZ).

Zu den Hauptaufgaben des Gruppenleiters gehören sowohl die klare Arbeitsorganisation, die Festlegung überschaubarer Vorgaben für jeden Einzelnen, als auch die Anleitung, Hilfe und die Bewertung der Arbeit.

Die Werkstatt verfügt zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der behinderten Menschen über begleitende Dienste, die den Bedürfnissen der behinderten Menschen gerecht werden.

Eine erforderliche psychologische Betreuung ist sichergestellt.

Die besondere ärztliche Betreuung der behinderten Menschen in der Werkstatt und die medizinische Beratung des Fachpersonals der Werkstatt wird durch einen Betriebsarzt sichergestellt, gemäß § 10 Abs. 3 WVO.

Den Beschäftigten unserer WfbM stehen zwei Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen beratend und als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie führen problemorientierte Einzelfallarbeit, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen internen und/ oder externen Fachdiensten durch. Weiter bieten sie unmittelbare Hilfen für den behinderten Menschen und ihren Angehörigen bei der Eingliederung in der WfbM an. Der Soziale Dienst trägt Verantwortung für die Durchführung der Begleitplanung und unterstützt dessen Umsetzung in den Arbeitsbereichen.

Der Sozialarbeiter hält einen engen Kontakt zu den jeweiligen Betreuern, um eine optimale Förderung des Einzelnen unter Berücksichtigung aller Aspekte (Wohnen, Arbeit, Freizeit) zu gewährleisten, Aktivitäten abzustimmen und mögliche Probleme rechtzeitig zu erkennen und gemeinsam zu lösen.

Der soziale Dienst wird zunehmend Kontakt mit dem freien Arbeitsmarkt und der Agentur für Arbeit halten, um eine mögliche Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Sport und Gymnastik/ Krankengymnastik

Der Bereich für Sport, Gymnastik, Krankengymnastik wird im Rahmen der Gesamteinrichtung, in Form von Einzel- bzw. Gruppentherapien organisiert und durchgeführt. Die Werkstatt ist in diesem Bereich entsprechend den Erfordernissen und Bedürfnissen anteilig integriert.

Um eine optimale Rehabilitation zu gewährleisten und erreichte Erfolge zu sichern, ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit allen anderen, die Rehabilitation berührenden Bereichen erforderlich. Das betrifft vor allem den Heimbereich, Ärzte, Kliniken, Sozialämter und Arbeitsverwaltungen.

Psychologische Betreuung

Ziel der psychologischen Betreuung ist die Gewährleistung, dass durch die bedarfsorientierte und allgemeine psychologische Betreuung die soziale Kompetenz der behinderten Menschen gestärkt wird. Das Potential, welches zum Ausbruch einer psychiatrischen Erkrankung führt, zu minimieren und die Optimierung der Belastungsfähigkeit entsprechend der persönlichen Situation zu erreichen.

Die psychologische Betreuung wird in Gruppen- bzw. Einzeltherapie, je nach Bedarf angeboten.

Gruppentherapien werden unter psychotherapeutischen Aspekten geleitet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Durchführung von Supervision, um Probleme die in zwischenmenschlichen Spannungsfeldern entstehen zu analysieren, konkretisieren und zu beheben.

Einzelgespräche werden je nach Bedarf geführt.